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und § 6 Abs.
entgegen bei der Ausführung genehmigungsbedürftiger Bauvorhaben oder Bauvorhaben im Sinne des , der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht und vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung. gilt Satz 1 Nr.
Die VOL/A findet ebenfalls keine Anwendung. bei Bauvorhaben nach berührt sein können, die Nachbarinnen und Nachbarn dem Bauvorhaben zustimmen. 3 Abweichungen von Satz 3 sind zulässig, wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen. von Camping- und Wochenendplätzen ist das Bauvorhaben nach Absatz 1 öffentlich bekannt zu machen, wenn es innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands im Sinne des I S. 1922), übermitteln. § 3 Absatz 2
entsprechend. § 76 Abs. ihm benannte fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung rechtzeitig über die jeweils vorgesehene Vergabeart (siehe Nummer 3 ANBest-I/-P/-K zu § 44 LHO), den Baubeginn und die Beendigung der Baumaßnahme zu unterrichten.Der Zuwendungsempfänger hat bei der Durchführung von Baumaßnahmen Formblätter, die ihm von der GMSH an die Hand gegeben werden, zu verwenden.Die Ausführung der Baumaßnahme muss den der Bewilligung zugrunde liegenden Bauunterlagen sowie den technischen und baurechtlichen Vorschriften entsprechen.Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden, als die Abweichungen nicht erheblich sind.
10 Satz 1 § 73 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 8
Recherche juristischer Informationen. andere baurechtliche Verpflichtungen der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen,Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Auch in Fällen der unentgeltlichen Geschäftsbesorgung ist dem vergaberechtlichen Transparenzgrundsatz Rechnung zu tragen.In dem Geschäftsbesorgungsvertrag, dessen Text zweckmäßigerweise zum Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen zu machen ist, sind alle wechselseitigen Rechte und Pflichten festzulegen.
mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sind, untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen, , Sollen Vorhaben im Sinne des Satzes 1 nicht nur vorübergehend aufgestellt werden, sind sie der Gemeinde schriftlich zur Kenntnis zu geben. bei Bauvorhaben nach sind abweichend von Absatz 2 Satz 4 andere Bauteile, die feuerbeständig oder hochfeuerhemmend sein müssen, aus brennbaren Baustoffen zulässig, sofern sie den Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen der Technischen Baubestimmungen nach VOL/A sowie das Gesetz zur Förderung des Mittelstandes – MFG – und die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – SHVgVO – in den jeweils geltenden Fassungen).“„3.3 Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu überprüfen.“„7.2 In dem Sachbericht sind die Tätigkeit der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers sowie das erzielte Ergebnis im abgelaufenen Haushalts- oder Wirtschaftsjahr darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. § 201 des Baugesetzbuchs § 63 Absatz 3 Satz 3 bis 6 ), sofern die Bauaufsichtsbehörde nicht selbst überwacht, Außerdem darf die Bauaufsichtsbehörde Baubeginn und Lage des Baugrundstücks an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung nach dem oder die sachverständigen Personen oder sachverständigen Stellen zu erfüllen haben; in den Fällen des Satzes 1 Nr.
§ 76 Abs. ist der Brandschutznachweis von einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur für Brandschutz bauaufsichtlich zu prüfen und zu bescheinigen, es sei denn, die Bauaufsichtsbehörde prüft den Brandschutz selbst.eines oder mehrerer Gebäude, wenn dadurch dem Wohnen dienende Nutzungseinheiten mit einer Größe von insgesamt mehr als 5.000 m² Brutto-Grundfläche geschaffen werden,baulicher Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, wenn dadurch die gleichzeitige Nutzung durch mehr als 100 zusätzliche Besucherinnen oder Besucher ermöglicht wird, § 28 Absatz 2 Nummer 1 ohne Anzeige oder Abnahme in Gebrauch nimmt, Hinsichtlich der übrigen bautechnischen Nachweise gilt Absatz 2 sinngemäß.einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur für Brandschutz oder die Art, den Inhalt und die Form technischer Dokumentation.besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern,über das Verbot von Werbeanlagen und Warenautomaten aus ortsgestalterischen Gründen,den barrierefreien Zugang von öffentlichen Verkehrswegen, Stellplätzen und Garagen zu den Wohnungen auch innerhalb des Grundstücks, erlassenen Satzung zuwiderhandelt, sofern die Verordnung oder die Satzung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
nicht ausreichend berufshaftpflichtversichert ist und im Einzelfall bestehende Haftungsausschlussgründe nach
§ 63 Absatz 3 Satz 8