Die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung und die Einreiseerlaubnis werden durch die kantonale Migrationsbehörde ausgestellt. Personen, die eine Dienstleistung von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr gestützt auf das FZA erbringen, benötigen zur Einreise keine Meldebestätigung mehr.

«Sie gilt als eine der wirksamsten Methoden zur Verhinderung der Einschleppung des Virus», sagt Sprecher Daniel Dauwalder gegenüber BLICK.Marcel Tanner (67) von der Corona-Taskforce des Bundes relativiert das: «Aus wissenschaftlicher Sicht wäre es wünschenswert, wenn so viele Personen wie möglich getestet würden.» Die Tests seien jedoch nur eine begrüssenswerte Zusatzmassnahme, betont der Epidemiologe.

nach Ablauf der maximal möglichen Aufenthaltsdauer angefallenen Aufenthaltstage werden für einen späteren Aufenthalt mitgezählt. Hier gilt allerdings zu beachten, dass die Fluggesellschaften selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie Passagiere befördern. Ein Vorabentscheid durch das SEM ist nicht notwendig. Dies gilt auch, wenn das Land nur als Transit genutzt wird.

Einreisebestimmungen für Russland: Was Sie für einen Urlaub benötigen. Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige schweizerische Auslandvertretung.Bei Situationen äusserster Notwendigkeit (Härtefälle) ist es möglich, trotz des Einreisestopps, in die Schweiz einzureisen. Ansonsten kann ihnen die Einreise in die Schweiz nicht gewährt werden.Ebenso freizügigkeitsberechtigt sind Drittstaatsangehörige, wenn sie für maximal 90 Tage im Jahr von einem Unternehmen mit Sitz in der EU/EFTA als Arbeitnehmende in die Schweiz entsandt werden und wenn sie zuvor seit mindestens einem Jahr auf dem regulären Arbeitsmarkt in einem EU/EFTA-Mitgliedsstaat zugelassen waren.Auch wenn Drittstaatsangehörige freizügigkeitsberechtigt sind, ist nicht ausgeschlossen, dass sie visumpflichtig sind. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vorgängig bei der betreffenden Fluggesellschaft bezüglich der Transportbedingungen zu erkundigen.Sollte es Ihnen aufgrund eines annullierten Fluges nicht mehr möglich sein, den Schengen-Raum vor Ablauf Ihres Schengen-Visums zu verlassen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Migrationsbehörde Ihres Aufenthaltskantons.Es ist möglich, an einem der Schweizer Flughäfen zwischenzulanden, sofern die internationale Transitzone des Flughafens nicht verlassen wird und belegt werden kann, dass die Weiterreise ins Zielland gewährleistet ist.Personen, die aufgrund der gegebenen Umstände ihren Weiterflug nicht antreten können und sich im internationalen Transitbereich eines Flughafens befinden, wenden sich direkt an die Grenzkontrollbehörden vor Ort.Wenn visumpflichtige Personen die internationale Transitzone verlassen müssen, bis sie ihren Weiterflug antreten können, oder wenn Personen nicht via Airline an ihren Wohnort zurückkehren können und zum Landtransit gezwungen sind, kann an der Grenze ein Schengen-Visum unter folgenden Spezialbestimmungen ausgestellt werden. So ist eine direkte Einreise aus einem Nicht-Risikoland möglich, hingegen ist die Einreise aus einem Nicht-Risikoland via ein Risikoland nicht möglich, da die direkte Einreise aus dem Risikoland erfolgen würde.Ausländerinnen und Ausländer, die aus einem Risikoland kommend für einen bewilligungsfreien Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bis zu drei Monaten in die Schweiz einreisen wollen, namentlich:Nicht betroffen vom Einreiseverbot sind Personen, die über das Schweizer Bürgerrecht verfügen, die freizügigkeitsberechtigt sind oder die sich in einer Situation der äussersten Notwendigkeit befinden.

Die Schweizer Behörden haben keinen Einfluss auf diesen Entscheid und organisieren für die betroffenen Personen auch keine Flüge in die Schweiz. Bei nichtvisumspflichtigen Personen können die Auslandvertretungen entsprechende Bescheinigungen zur Einreise gebührenfrei ausstellen, wenn ohne eine solche Bescheinigung die Reise in die Schweiz nicht möglich ist.Es ist dringend empfohlen, direkt in die Schweiz einzureisen (Direktflug). Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch geeinigt. Bitte informieren Sie sich dazu beim zuständigen Bundesamt für Gesundheit:Alle Länder, die keine Schengen-Staaten sind, sowie jene Länder, die nicht im Nein, Personen, die aus diesen Staaten kommend in die Schweiz einreisen wollen, wird die Einreise grundsätzlich verweigert.

Seit 2012 benötigen Kinder stets einen eigenen Kinderreisepass mit Foto, ein Eintrag bei den Eltern reicht nicht mehr aus. Das Bundesamt für Gesundheit setzt einzig auf die Quarantäne-Vorschrift.

Sie benötigen für die Ausstellung des Visums eine Bewilligung zur Erwerbstätigkeit sowie eine Einreiseerlaubnis.Das Visumverfahren steht ab sofort auch wieder allen freizügigkeitsberechtigten Personen sowie allen Familienangehörigen von Personen mit einer Niederlassungs-, Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung sowie vorläufig aufgenommenen Personen im Rahmen des Familiennachzugs offen.