Inklusionsquote an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen liegt bei 52,5 % und zeigt damit eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Schuljahr 2013/2014 (44,9 %). Juli 2012 (Nds. %PDF-1.6 %���� 7 0 obj <> endobj


57.

Rechtsgrundlage für die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs ist § 4 Abs. Wenn mehrere Förderschwerpunkte miteinander verbunden sind, ist der vorrangige Förderschwerpunkt zu bestimmen, wenn sich daraus ein zieldifferenter Unterricht für die Schülerin oder den Schüler ergibt. �qN�n�qr|�9� ['������Q� �F)��)�X�OWݻ��S���ƽ#�e�=�8�f�:�oZ��BO��\����r' ungefähre Rückschlüsse auf die Förderbedarfe zu ermöglichen – auf die Werte in den Die Daten werden im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemein bildenden Schulen statistisch nicht erhoben. Für eine sichere Bewertung der Entwicklung der Feststellungsverfahren wird die Betrachtung eines längeren Zeitraums erforderlich sein.In der Vergangenheit mag es möglich gewesen sein, die Feststellung von Förderbedarfen in Niedersachsen im Hinblick auf die einzelnen Förderbedarfe anhand der Angaben zur Entwicklung der Förderschulen, die aus der Statistik „Die niedersächsischen allgemein bildende Schulen in Zahlen“ ersichtlich sind, abzuschätzen.

Bei Kindern mit mehreren Unterstützungsbedarfen kann durch eine Verschiebung in der Gewichtung der Förderbedarfe bei einzelnen Schülern beeinflusst werden, ob sie inklusiv beschult werden müssen oder eine Förderschule besuchen dürfen.Darüber hinaus wird aus Schulen berichtet, dass künftig die Begutachtung von Schülern und die Feststellung von Förderbedarfen möglichst verhindert werden soll.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 7.

der auf § 60 Abs. Sie werden durch die Schulen und die Niedersächsische Landesschulbehörde umfassend bei der Wahl der Schule beraten.Bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele zum „Zeitpunkt der gutachterlichen Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung“ (Drs. Die Landesregierung hat weder auf eine Verbreitung noch auf eine Nichtverbreitung dieser Einzelfallentscheidung Einfluss genommen.Schule in Corona-Zeiten: So will Niedersachsen im neuen Schuljahr wieder startenBerufliche Orientierung an allgemein bildenden SchulenQuereinstieg in den Vorbereitungsdienst an berufsbildenden SchulenSonstige Möglichkeiten der Einstellung in den SchuldienstAnerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Zeugnisse) Diese systembezogene Stundenzuweisung für präventive und unterstützende Maßnahmen in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung ist ein Baustein inklusiver Maßnahmen.Darüber hinaus wird der neue § 183c Abs.6 NSchG es den Schulträgern ermöglichen, am 31.07.2015 bestehende Förderschulen im Förderschwerpunkt Sprache sowie nach § 14 Abs. endstream endobj 8 0 obj <> endobj 9 0 obj <> endobj 10 0 obj <>stream Wenn die Schule das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes abschließt und zur Entscheidung der niedersächsischen Landesschulbehörde vorlegt, wird nach Prüfung der Vorgangsakte ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt (oder auch nicht).

GVBl.

2 Satz 3 NSchG i.V.m.

Vor dem Hintergrund der weiter voranschreitenden Umsetzung der inklusiven Schule, im Rahmen derer Schülerinnen und Schüler mit und ohne festgestellten Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden, ist eine Differenzierung anhand der Schulstatistik nicht möglich. Bericht des UN-Fachausschusses vom 17.04.2015 über das Staatenprüfungsverfahren Deutschlands zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.Gibt es Anzeichen dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler sonderpädagogische Unterstützung benötigt, führt die Schule das Verfahren nach der Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung vom 22.01.2013 (Nds.

4 und des § 129 Abs. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben ein Wahlrecht, ihnen obliegt die Entscheidung, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besucht. Die Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Gabriela König (FDP) hatten gefragt:
Diese Feststellung … Es zeigt sich, dass Eltern der inklusiven Beschulung vielfach positiv gegenüberstehen. h�bbd``b`*6@�q�`I�. Das führt dazu, dass die Feststellung von Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen und Sprache - anders als eine Feststellung in den anderen Schwerpunkten - (je nach Ort) keinen Besuch einer Förderschule mehr ermöglicht.