Oder andererseits durch bloße ‚Sitte‘, die dumpfe Gewöhnung an das eingelebte Handeln; oder sie kann rein affektuell, durch bloße persönliche Neigung des Beherrschten, begründet sein.“ Kontrakts-Anstellung, also freie Auslese, ist der 4. Der Begriff der Herrschaft wird allerdings heute in der von Max Weber durchgesetzten Bedeutung des legitimierten Machtverhältnisses verstanden. Im Fall des Entstehens eines Verwaltungsstabes stellt sich die traditionale Herrschaft als Patrimonialismus mit ständischer Struktur dar, in der Herrengewalt herrscht. Die bureaukratische Herrschaft ist da am reinsten durchgeführt, wo das Prinzip der 3. im großkapitalistischen Unternehmen) genau im gleichen Sinn durchgeführt.9. Dabei liegt im ersten Fall legale Herrschaft, im zweiten Fall traditionale Herrschaft und im dritten Fall charismatische Herrschaft vor. »Kaplanokratie«: die Enteignung der alten weitgehend appropriierten Kirchenpfründen, aber auch der Universalepiskopat (als formale universale »Kompetenz«) und die Infallibilität (als materiale universale »Kompetenz«, nur »ex cathedra«, im 2. Definition: Als Herrschaft bezeichnet man das Recht zu handeln oder Anordnungen zu geben. § 4. Die Normen, denen die Herrschaft unterlagen, waren an menschliche Grundkonstitutionen angebunden.
Die Praxis der Herrschaft in vormodernen Gesellschaften bedurfte der Verständigungen, die indes nicht durch willentliche Vereinbarungen und gemeinsame Nutzerwartungen entstanden, sondern durch gefühlsmässige Gemeinsamkeiten der Herrscher und Beherrschten.Der Herr kann sowohl mit als auch ohne einen Verwaltungsstab herrschen. Demzufolge müssen die Beherrschten eine Dadurch, dass Weber ein Minimum an Gehorsam voraussetzt, geht seine Definition über die von Der Begriff der Herrschaft wird allerdings heute in der von Damit hat Max Weber den Blick auf die tatsächlichen Verhältnisse und das „[Herrschaft] kann rein durch Interessenlage, also durch zweckrationale Erwägungen von Vorteilen und Nachteilen seitens des Gehorchenden, bedingt sein. Hier wird die Legitimität der Herrschaft mit einer Satzung festgestellt. Eine legale Herrschaft wird durch eine Satzung, Ordnung oder Recht legitimiert. Formen traditionaler Herrschaft sind in der Regel: eine Laufbahn: »Aufrücken« je nach Amtsalter oder Leistungen oder beiden, abhängig vom Urteil der Vorgesetzten, vor sich sehen,9. Es gibt hier keine Hierarchie, keine Amtssprengel, keine Kompetenzen und kein Gehalt oder Pfründe, weil die Gehorchenden dem Freundschaftskreis des Führers angehören. Hier wird meistens Hierarchie durch Privilegien durchbrochen. Max Weber hat drei Grundtypen von Herrschaft spezialisiert, die jedoch nur als Modelle zu verstehen sind. Beide konnten positiv bewertet werden, jedoch auch zur Differenzierung guter von schlechter Herrschaft verwendet werden, so dass die Möglichkeit geschaffen wurde, Herrschaft zu kritisieren. Aber auch außerhalb einer klassischen Bürokratie liegt legale Herrschaft immer dann vor, wenn eine Person bestimmte Handlungen bloß deshalb ausführt oder unterlässt, um einer gesetzlichen Strafe zu entgehen. Z.B. ist die Bureaukratie in Privatkliniken ebenso wie in Stiftungs- oder Ordenskrankenhäusern im Prinzip die gleiche. Es gibt nur örtliche und sachliche Grenzen von Charisma. Im folgenden wird zunächst absichtlich nur die am meisten rein herrschaftliche Struktur des Verwaltungsstabes: des »Beamtentums«, der »Bureaukratie«, idealtypisch analysiert. Weber war der erste, der den Begriff Legitimität mit Herrschaft zusammenbrachte. Der reinste Typus der legalen Herrschaft ist diejenige mittels bureaukratischen Verwaltungsstabs.Nur der Leiter des Verbandes besitzt seine Herrenstellung entweder kraft Appropriation oder kraft einer Wahl oder Nachfolgerdesignation.