der u.U. wenn es keine Regelungen im Mietvertrag gibt, feht auch die Rechtsgrundlage dafür, dass Sie den Garten exklusiv nutzen dürfen. Ist das nicht der Fall, stellt sich die Frage, ob der Eigentümer die Verkehrssicherungspflichten wirksam auf den Mieter übertragen kann. Jetzt hat vor kurzem ein großer Sturm Dach und ein paar Latten abgerissen, sprich jetzt ist sie nicht nur komplett unschön, sondern auch unbrauchbar. Ich will doch nur Rasenmähen, Laub harken, Büsche beschneiden und mal Fegen. Ich jogge und mache im Anschluss gerne Dehnübungen am Geländer des Treppen auf Gangs zum Garten, dieser ist zugestellt mit diversen Dingen und, wie g sagt, die Steinfliesen nun rutschig durch den Sand. Nur eine kleine Abstellkammer in meiner 55qm Wohnung- 2 Zimmer. Nun möchten wir gern eine Schaukel auf den Rasen stellen. Der Vermieter hat ein gewisses Mitspracherecht, wenn Sie beispielsweise besonders auffällige Sichtschutzwände aufstellen, durch die das äußere Erscheinungsbild der Immobilie verändert wird. Dies hängt zum einen davon ab, was im Mietvertrag konkret (wirksam) vereinbart wurde und zum anderen natürlich auch, was vertraglich im Hausmeistervertrag steht, ob also diese Kosten bereits mit der Grundvergütung abgegolten wären.Übrigens: Sie haben als Mieter Anrecht auf Belegeinsicht um die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen.ich habe eine Frage, wir sind seit mehreren Jahren Mieter einer EG-Wohnung mit Terrasse.
Wir empfehlen im Streitfall den Gang zum Mieterverein oder zu einem Fachanwalt.Ich habe vor 3 Jahren meine Wohnung mit alleiniger Gartennutzung angemietet. Laut ihrer Aussage euren wir "hausen" das hätte sie noch nie erlebt.

ein unzumutbarer optischer Zustand. Sie lässt sich nicht abschliessen. Hat einiges ausgemacht, meine Wohnung im Keller ist wieder schön Hell geworden. Andere Mieter nutzen den 1-2 mal und ich durfte danach aufräumen ebenso meinen Schirm dann mal schließen usw so langsam nervt mich das.
Wie der Mieterverein Köln berichtet, darf auch nicht ein Mieter allein einen Teil des Gartens für sich abgrenzen. Die nächste Frage war wie weit entfernt z.b. vertragsgemäßen Gebrauch entspricht und zu einer Verschlechterung der Mietsache führt, verbieten. Wie gesagt es ist ein Gemeinschsftsgarten und im Vertrag mietet man ausdrücklich die Wohnung MIT Gartennutzung. B. verbieten ein Vogelhaus aufzubauen oder mir die schriftliche Aufforderung zu überbringen, das ich mein Beet hinter dem Haus zu entfernen hätte, da ich mich angeblich nicht regelmäßig darum gekümmert hätte?Ich möchte mich bei Ihnen für die schnelle und hilfreiche Antwort bedanken!Sie haben mir schon jetzt ein wenig weiter geholfen, wenigstens haben wir jetzt etwas schwarz auf weiß wo wir ein wenig abgesichert sind! Das Gartenhaus ist Mietereigentum und ein Doppelpultdach. Dagegen darf der Mieter aber durchaus Pflanzen hinzufügen, also beispielsweise Blumen pflanzen. Wir warten immer noch auf die Behebung des Schadens. Wir können Ihre Frage aus der Ferne allerdings nicht abschließend beantworten und raten dazu, einen Mieterverein oder Fachanwalt zu konsultieren.Eine weitere Frage habe ich wieder.Ich habe 4 Jahre lang auf dem besagten Grundstück den Rasen gemäht. Wobei anzumerken ist das keiner von beiden sich ein scheiß um häuser und alles kümmert.wenn Ihr Vermieter ausdrücklich die Aufstellung des Pavillions gebilligt hat (hoffentlich schriftlich) und es keinen Sachgrund gibt, diesen wieder zu entfernen, sehen wir keinen Grund, weshalb dieser die Erlaubnis zur Austellung des Pavillions rückgängig machen können sollte.Da wir aber die Gegebenheiten vor Ort nicht kennen, können wir den Sachverhalt nicht abschließend beurteilen.Mein Vermieter ist mit dem Zustand meines Sitzplates (Platten und etwas Kiesbelag) nicht zufrieden, D.h. er ist nich "aufgeräumt" und moniert ein oder zwei Zerbrochen Blumentöpfe und die "allgemeine Unordnung" d.h die wohl anderen Blumentöpfe, die derzeit nicht genutz werden, und wahrscheinlich meinen alten Grill. Die Pflanzen (jetzt noch Wurzeln) waren sehr teuer und ich möchte nicht das sie kaputt getrampelt werden. Kann er das einfach, mein Eigentum vernichten?vielen Dank für Ihren Kommentar. Diese erhalten Sie von einem Fachanwalt oder einem Mieterverein.Habe da mal eine Frage, bin vor 6 Jahren in einer Wohnung gezogen wo Gartennutzung, geregelt ist. Diese Terrasse wird aus Paletten gefertigt und wird auf Gehwegplatten aufgestellt. Ich wohne rechts oben und die Wiese ist links neben dem Haus? Wer muss sich um die Beseitigung der Ameisen kümmernBackpulver ausstreuen hilft gegen Ameisen und ist eine billige art,die Tierchenloszuwerden-kann jeder Mieter selber tun.vielen Dank für Ihren Kommentar.

Wir haben überhaupt keine Privatsphähre. B. die Ansicht des Landgerichts Tübingen (Az. das Trinkwasser, das Sie zur bewässerung nutzt obwohl Brunnenwasser vorhanden ist.

Sie hätte Unterstützung durch meine Schwestern..Für die Kosten würden ja wohl beide Mieter, Vater und Mutter, aufkommen müssen? Jetzt hat der Nachbar eine Regenrinnenbürste an der Grenze zu meiner Terrasse angebracht und dadurch staut sichbei starken Regenfällen dass Wasser in meiner Regenrinne und das Wasser läuft über aufes gibt zumindest kein Gesetz, das ihm das Anbringen einer solchen Regenrinnenbürste verbieten würde. Wie der Mieterverein Köln berichtet, darf auch nicht ein Mieter allein einen Teil des Gartens für sich abgrenzen." Vielen Dank im Voraus und Grüßewenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Sie den Garten nutzen dürfen und auch für die Gartenpflege zuständig sind, dann gilt diese Vereinbarung. ist geminderte Miete gleichzeitig Schaden? Die Gartengeräte sollten gestellt werden. Die Hunde werden stundenlang im Garten gehalten, wobei sie jeden ankläffen, der sich dem Grundstück nähert. Können wir so eine Entscheidung unterbinden?

wir können Ihren Ärger verstehen, allerdings dürfen wir keine Rechtsberatung leisten und würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Mieterverein oder direkt an einen Fachanwalt zu wenden.Zählt ein Vorgarten direkt an der Strasse und Bushaltestelle mit zum vermieteten Garten. Alles angepflanzte, selbst der Rasen ist nach dem Sommer hinüber , weil ich nur mit Gießkanne bewässern kann. Mit Zaun ist es keine 3 m. hoch. Ich habe die Pflanzen jahrelang liebevoll gehegt, zahlreiche Vögel nisten jedes Jahr in den Sträuchern, im Sommer tummeln sich Bienen und Schmetterlinge.