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Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider. @Emmi: Was sind denn “Mulden”??? Am besten man kauft sich ein privates Grundstück. sucht man allerdings erstmal das Gespräch – es ist seltsam, dass der Vorstand gleich mit Abmahungen wegen Beeten (und das zur falschen Zeit!) (Bin kein RA, Auskünfte ohne Gewähr – aber so ist das bei uns).ich habe vor gut 3 Jahren einen Garten übernommen. Dass die nicht mehr mitmachen, wenn du auch noch nach vorne mit Rolläden dicht machst, ist wirklich kein Wunder!Hallo, ich bin, Alexander Wiesner, ich habe ein Garten in Schenefelder Dorf( bei Hamburg) seit 2002, die Laube ist 22qm Groß, nach der absprache mit der Vorsitzene@Alexander: das ist wohl eher eine Sache für den Anwalt! Nach soll ich nun mein Hobby die Tiere aufgeben. Ich kann nicht auf niedrige Pacht aus sein und dann alles kritisieren was kleingärnerische Nutzung ausmacht. Bezüglich des Bestandschutzes nach BKleinGG fand ich folgende RA-Auskunft:Deine Maßnahme sollte – SOFERN der Bestandsschutz an sich tatsächlich vorliegt – nichts am Bestandsschutz ändern, wenn es sich lediglich um eine Erhaltungsmaßnahme handelt. Wir verstricken uns in Artikel und Paragraphen so dass das Kleingärtnern keine Freude mehr macht.
wenn die Summe, die neben dem Schätzwert gezahlt wird, den Wert der damit offiziell veräußerten Dinge/Einrichtungen massiv übersteigt. Ist der Preis zu hoch, findet sich auf der Warteliste oft nicht gleich jemand, der das bezahlen kann, also wird der nächste Interessent gefragt usw.Der Garten selbst (Grund und Boden) ist niemals Gegenstand eines Verkaufs, denn der ist und bleibt Eigentum des Eigentümers (oft die Stadt) und wird vom Verein bzw. Unsere Chance Kleingärten zu erhalten liegt in der strickten Einhaltung der Gesetze, so schwer es manchmal auch fällt.Zurück aus der Winterpause hole ich einige Antworten nach:@Anonymous: es wäre schön, wenn du einen Namen angeben würdest, mit dem man dich ansprechen kann! Das könnte so aussehen: Ihr macht gut Wetter, indem Ihr Euch auf einen IRRTUM in Sachen “Rückbau erstmal erlaubt” beruft. B. der Heizeinrichtung, unzulässig ist.
EuroPalette auf den Boden gelegt und dann dort hochkant andere drangeschraubt.
Nach Absprache mit uns, baute der neue Besitzer ein Gewächshaus, wodurch erhebliche Sichtbe-Wenn es eine Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz ist, dann sind Lauben bis 24 m² erlaubt, aber ebenso auch das Gewächshaus, denn dieses dient der kleingärtnerischen Nutzung.Hallo ich habe ein Problem mit dem Vorstand. Die jeweiligen Vereinsvorstände befinden sich dabei in einer wenig erquicklichen Situation: einerseits wollen sie zufriedene Vereinsmitglieder, müssen aber andrerseits auch die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes bei eben diesen Mitgliedern bzw. Wir haben Bausand abgetragen, durch Dritte wegschaffen lassen und nicht wieder ganz aufgefüllt. Ich habe mal einen link zu diesem Thema eingefügt. Sie können so gut wie garn ichts mehr in ihren Kleingärten aufbewahren, auch Empfehlung der Polizei, Weitere Empfehlung der Polizei bei mehrfachen Einbrüchen ist die Gartenhütte nicht mehr abzuschliessen um den Schaden gering zu halten. Wir leben im 21.
Das ist zum einen die Tradierung gärtnerischen Wissens durch den Anbau von Nutzpflanzen zur Selbstversorgung (=wesentlicher Teil der “kleingärtnerischen Nutzung”). Wenn du den Garten unbedingt haben willst, bist du natürlich erstmal in der schlechteren Position, da nicht der Nächste auf der Warteliste. Bei uns in Berlin pachten die Mitglieder ihre Parzellen vom Bezirksverband – es ist dann nicht der Verein, der für Leerstände haftet. Ich denke es handelt sich bei der vermeintlichen Pflanze um einen Sommerflieder und nicht um um eine Cannabispflanze. Wer sich für einen Kleingarten interessiert, sollte deshalb neben Gut zu wissen: Der Pachtzins wird durch das BKleingG nach oben hin auf das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau begrenzt. (Abs.14). Welche Folgen hat dies beim Pächterwechsel?? Im Ergebnis handhaben das die Verpächter und die Vereine unterschiedlich: mal mit, mal ohne Dachüberstand.In Sachen Gartenlaube ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) relativ kurz angebunden, aber durchaus deutlich.
Ich freue mich, wenn du Artikel teilst, die du gut findest. Und für die Nutzung muss ich bezahlen (Nutzungsentgelt – in Höhe der Pacht?). Denn nach Bundeskleingartengesetz darf die Laube “24 m² inkl.
Wohl aber der „überdachte Freisitz“, der ja im Gesetz explizit erwähnt wird. Kannst du das zum Gießen nicht sammeln?Habe in meinem Pachtgarten (Privatpacht)einen Brunnen bohren lassen.Mein Verpächter hat mir den Pachtvertrag letztes Jahr gekündigt und weigert sich eine Entschädigungszahlung zu leisten.Darf ich denn Brunnen zurück- bauen .Der Verpächter behauptet ,alles was in seinem Boden ist gehört automatisch ihm.Genaues kann Dir in diesem Fall wirklich nur ein Anwalt für Pachtrecht sagen.Das ganze Kleingarten gesetz müsste überarbeitet werden.Denn wird doch heute mehr auf Erholung und Entspannung bedacht.Und 24 qm.sind für eine 4 Köpfige Familie nicht gerade viel.Das Gesetz ist in meinen Augen nicht mehr Zeitgemäß.Das ganze Kleingarten gesetz müsste überarbeitet werden.Denn wird doch heute mehr auf Erholung und Entspannung bedacht.Und 24 qm.sind für eine 4 Köpfige Familie nicht gerade viel.Das Gesetz ist in meinen Augen nicht mehr Zeitgemäß.Zum Zwecke der “Erholung und Entspannung” alleine (!) Ist dieses Gesetz, das dagegen spricht, nicht einfach nur eine Entmachtung ärmerer Menschen, die vielleicht nachvollziehbare Gründe haben, zeitweise in einer Laube zu wohnen?Ich habe selbst schon Vorstandsarbeit geleistet. Teilweise ist das BGB für den Pächter zuständig. Für die gilt nur der Buchstabe des Gesetzes. Mittlerweile sind wir auch akzeptiert und der Verein hat sogar einen eigenen “naturnahen Lehrgarten” angelegt!Freut mich, dass immer mehr junge Menschen in die Anlagen kommen und auch bloggen!Eine 1955 erbaute Gartenlaube von 28 qm wurde saniert.