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Außerdem muss geklärt sein, wie das Kollegium für die Nutzung der angeschafften Technik qualifiziert werden kann. Zur Vorbereitung sollten die Schulen ihre technischen Bedarfe klären und pädagogisch begründen können.

Menü Hierzu haben Bund und Länder eine Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (Sofortausstattungsprogramm) auf den Weg gebracht. Aktuell erarbeitet das Schulministerium deshalb eine umfassende Digitalstrategie, die Handlungsfelder beschreibt und die Planungen des Landes aufzeigen wird. endobj Menü Insgesamt stehen damit in den Jahren 2017 bis 2020 Mittel von über sechs Milliarden Euro zur Verfügung.

Ohne dieses TPEK ist eine Förderung nicht möglich. Zusammen mit dem Förderantrag zum Förderprogramm DigitalPakt Schule muss ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) vorgelegt werden, welches in Abstimmung mit den einzelnen Schulen getragen und von beiden Seiten gegengezeichnet wurde. Da mit einer Vielzahl von Anträgen zu rechnen ist, die auch in Ihrem Interesse zügig bewilligt werden sollen, sehen Sie bitte von telefonischen Anfragen ab. 2 0 obj Bereits vorhandene Medienkonzepte können zur Erstellung des TPEK herangezogen werden.Die Strukturvorlage zur Erstellung des TPEK finden Sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur technischen Beratung und zur Förderungfinden Sie bei den Geschäftsstellen Gigabit.NRW Ihrer zuständigen Bezirksregierung:Antragsteller und Zuwendungsempfänger für alle Schulen sind die jeweiligen Schulträger. endstream Darüber hinaus steht mit dem zwischen Bund und Ländern beschlossenen DigitalPakt Schule über eine Milliarde Euro bereit, die ausschließlich in die Digitalisierung der Schulen fließen. Bereits vorhandene Medienkonzepte können zur Erstellung des TPEK herangezogen werden.Für die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm ist kein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorzulegen. Was bringt der DigitalPakt Schule den Schülerinnen und Schülern? Alle Programme können auch für die Digitalisierung der Schulen in NRW genutzt werden. %PDF-1.5 Die Bundesrepublik Deutschland - Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ – - nachstehend „Bund“ genannt – und . Sie ist angetreten, um den bis 2017 entstandenen Nachholbedarf schnellstens zu beseitigen und die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen entscheidend voranzutreiben. %���� x���_g���wb;�c�N��d�j�{��M��0� ��4�f�g$�.q��ɓll#��|��9g����/~ �_�^4�i��jc�W�Uݫ�{�xA��/o� @��nf_ص�����쓘� �w �����e̬g�8�i�pRm|#�\�� A 2 DigitalPakt Schule NRWPräsentationstitel Ort, Datum Düsseldorf, 08.10.2019 Vorstellung Holger Olbrich, Abteilungsdirektor Annette Ernst, Leiterin Geschäftsstelle Gigabit.NRW Johanna Biadacz, Dezernentin DigitalPakt Schule Daniel Gies, Technisch-pädagogischer Fachberater Thomas Schöneberg, Technisch-pädagogischer Fachberater DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 . 1 0 obj

Für die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sowie Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte ist kein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorzulegen.Auch schulübergreifende Investitionen (regionale Maßnahmen) sind förderfähig.Die Strukturvorlage zur Erstellung des TPEK finden Sie Antragsteller und Zuwendungsempfänger für das Förderprogramm DigitalPakt Schule ist immer der Schulträger, mit dem gemeinsam ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) erstellt bzw.